AGB Allegra Ski Club
Reisebedingungen
1. Zimmerbelegung
Wird bei der Buchung eines Doppel-, 3er- oder 4er-Zimmers das Zimmer mit weniger Personen belegt, wird die Hälfte des Aufpreises zur tatsächlichen Belegung erhoben.
2. Reiseanmeldung und Reisebestätigung
Der Reisevertrag kommt durch Deine Reiseanmeldung und unsere schriftliche Reisebestätigung zustande. Die Anmeldung kann schriftlich per Post, Fax, e-mail oder persönlich erfolgen. Die schriftliche Reisebestätigung enthält alle für die Reise wichtigen Angaben, z.B. Art der Unterbringung, Skikursbuchung und Preis. Abweichungen der Reisebestätigung von der Reiseanmeldung sind bis zum Reiseantritt zu melden, danach sind Ansprüche wegen solcher Abweichungen ausgeschlossen.
Für Druck- und Rechenfehler in der Reisebestätigung wird keine Gewähr übernommen, eine Berichtigung bleibt Allegra Ski Club (ASC) vorbehalten.
3. Zahlung
Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 300,- € pro Person zu leisten. Der restliche Betrag ist spätestens 21 Tage vor Reiseantritt fällig.
Sollte der Betrag nicht spätestens 14 Tage vor Reiseantritt bezahlt sein, ist ASC nicht mehr verpflichtet, die Reiseleistungen zur Verfügung zu halten, hat jedoch Anspruch auf die unten genannten Stornogebühren.
Bei Buchungen innerhalb von 21 Tagen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis nach Erhalt der Reisebestätigung fällig.
4. Leistungs-/Preisänderungen, Kündigung, Rücktritt durch Allegra Ski Club
ASC kann den Vertrag kündigen und die Reise absagen oder die An- bzw. Abreise verschieben, wenn die Reise wegen nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, z.B. durch coronabedingte, von der Politik angeordnete Ein- und Ausreise Verbote, Krisen, Streiks, Natur- und technische Katastrophen. Alle bereits getätigten Zahlungen werden voll zurückerstattet. Ändert sich zwischen Vertragsabschluss und Reiseantritt der Umfang der Reiseleistungen, so dass die Reise in ihrem Gesamtzuschnitt wesentlich beeinträchtigt ist, wird ASC den Teilnehmenden bitten, sich dazu in angemessener Frist zu erklären. Für den Fall, dass das Skigebiet teilweise oder ganz geschlossen ist, bietet ASC ein wintersportliches Alternativprogramm in Absprache mit den Gästen an.
5. Rücktritt des Kunden, Nichtantritt der Reise
Vor Reiseantritt kann der Kunde jederzeit von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt wird an dem Tag wirksam, an dem die schriftliche Erklärung bei ASC eingeht. ASC hat im Fall des Rücktritts Anspruch auf folgende Entschädigung pro Person: Bis 28 Tage vor Reiseantritt: 300 €; danach erfolgt keine Erstattung des Reisepreises, es sei denn es wird ein Ersatzteilnehmer vermittelt. Nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen – auch infolge späterer Anreise oder vorzeitiger Abreise – werden nicht erstattet. ASC empfiehlt dringend, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Es gelten die Bedingungen des Versicherers.
6. Beschränkte Haftung
Die Teilnahme an den Kursen und Programmangeboten ist freiwillig und die Reise erfolgt auf eigene Verantwortung des Kunden. ASC übernimmt im Falle von Körperschäden keine Haftung.
Die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den 3fachen Reisepreis beschränkt, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde oder ASC allein wegen eines Verschuldens eines Leistungserbringers verantwortlich ist.